1. Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit FirstChoice. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und können von FIRSTCHOICE bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar, die FIRSTCHOICE innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Bestellungen des Auftraggebers werden von FIRSTCHOICE durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail / Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich.
3. Urheberrecht
Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen bleiben bei FIRSTCHOICE und dürfen nicht weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Der Auftraggeber erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten. Das Urheberrecht geht nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.
4. Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass FIRSTCHOICE überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen ein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen.
Im Verhältnis zum Auftraggeber ist FIRSTCHOICE nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich FIRSTCHOICE vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird FIRSTCHOICE die jeweiligen Daten oder Informationen in die Webseite aufnehmen.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von FIRSTCHOICE erstellten Webseite des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber FIRSTCHOICE hiermit frei.
5. Eigentumsvorbehalt
Fertiggestellte Webseiten und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von FIRSTCHOICE.
6. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Stellt der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
7. Haftung, Schadenersatzansprüche
FIRSTCHOICE übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von FIRSTCHOICE ist der Upload der Daten auf den Server. Für Störungen innerhalb des Internet kann FIRSTCHOICE keine Haftung übernehmen.
FIRSTCHOICE übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. FIRSTCHOICE übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird.
Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind. Des weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das zur Verfügung gestelltes Material keine Urheberrechtsverletzung verursacht. Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Stehen FIRSTCHOICE wegen Nichtabnahme des Auftraggebers Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann FIRSTCHOICE 50% der Auftragssumme vom Auftraggeber als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, FIRSTCHOICE einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
8. Beanstandungen / Gewährleistung
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung anzuzeigen. Die Vertragsparteien sind sich jedoch der Tatsache bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern sie keine Auswirkungen auf Qualität und Nutzbarkeit der Sachen haben. Handelsübliche Abweichungen bleiben daher vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von FirstChoice schriftlich bestätigt wurden. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 24 Monaten ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber FIRSTCHOICE wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern FIRSTCHOICE diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist FIRSTCHOICE nach eigener Wahl berechtigt nachzubessern. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, ist FIRSTCHOICE zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt.
9. Überlassene Materialien und Archivierung
Für überlassene Datenträger und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt FIRSTCHOICE keine Haftung. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber hält FIRSTCHOICE von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an FIRSTCHOICE, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann FIRSTCHOICE keine Haftung übernehmen.
11. Änderungsvorbehalt
Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben FIRSTCHOICE vorbehalten. Zu Teilleistungen ist FIRSTCHOICE berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
12. Übertragung von Leistungen
FIRSTCHOICE kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.
13. Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig. Bei Neukunden behält sich FIRSTCHOICE vor, nach Erstellung des Entwurfs eine Anzahlung von 10 % der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu erbeten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen von FIRSTCHOICE 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist FIRSTCHOICE berechtigt, den Zugriff zu den Internetseiten bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist FIRSTCHOICE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
14. Internet-/Domainregelung
Die Domainregistrierung, Wahl des Providers und die ordnungsgemäße Bezahlung des Providers ist Sache des Auftraggebers, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.
15. Datenschutz
FIRSTCHOICE sichert dem Auftraggeber ausdrücklich zu, dass niemals interne Daten des Auftraggebers wie Adressen, Kontaktdaten, Login-Daten, Passwörter etc. unerlaubt an Dritte weitergegeben werden.
16. Sonstiges
Soweit für die Leistungen von FIRSTCHOICE öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen.
Erbringt FIRSTCHOICE Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. FIRSTCHOICE ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,26 Euro zu berechnen.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Süsel. Die für den Sitz von FIRSTCHOICE örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. FIRSTCHOICE kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.